Am 31.12.2020 läuft die Frist zur Nachrüstung eines zwei Wege Aufzugsnotrufsystems aus.
Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung vom 01.01.2015 eine Pflicht für das Installieren von Notrufsystemen in Aufzügen eingeführt. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Notrufsystem ausgerüstet und auf eine ständig besetzte Stelle nach EN 81-28 aufgeschaltet sein. Wir bieten Ihnen die herstellerunabhängige Installation und Aufschaltung an.