Wir übernehmen für Sie die Betreiberpflichten nach § 12 Abs. 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV im Bereich der regelmäßigen Kontrolle und Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen, hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von aktuellen Gefährdungen.
Die Tätigkeit wird konkretisiert in der TRBS 3121 (Technische Regel für Betriebssicherheit), der Kontrollumfang entspricht in etwa dem Umfang der bisherigen Aufgabe des Aufzugwärters. Die Kontrollen und Inaugenscheinnahmen werden in regelmäßigen Intervallen (wöchentlich oder 14-tägig) durchgeführt.
Wir stellen den gerichtsfesten Nachweis durch eine vollständige Protokollierung, die elektronische Übermittlung und die Archivierung jeder durchgeführten Kontrolle sicher. Festgestellte Mängel werden unverzüglich an den Betreiber bzw. dessen Beauftragten gemeldet.
Unsere Kontrollen werden durchgängig und zuverlässig von qualifizierten und dafür unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt. Alle eingesetzten Mitarbeiter verfügen über das entsprechende Sicherheits- und Servicebewusstsein für die Aufgabenstellung und werden entsprechend geschult und unterwiesen.